Blau-Gelber Wohnzuschuss/-beihilfe

Niederösterreich hilft beim Wohnen und hat die Einkommensgrenzen bei den verschiedenen Beihilfen und Zuschüssen erhöht.

Dieser Zuschuss wird Ihnen für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Nach einem Jahr können Sie erneut um diese Förderung ansuchen. Voraussetzung: Sie wohnen in einem geförderten Objekt, Sie haben eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung Ihres Eigenheims erhalten (die noch zurückbezahlt wird), sie haben Ihren Hauptwohnsitz in diesem Objekt, sie haben ein geringes Familieneinkommen, sie sind Österreicher:in bzw. Staatsangehörige:r eines anderen EWR-Mitgliedstaates.

Für die Einreichung benötigen sie neben persönlichen Angaben, Einkommensnachweise (in Kopie) lückenlos vom 1.1. – 31.12., Nachweis über die Leistung des Wohnungsaufwandes; Meldenachweis, Miet- bzw. Kaufvertrag oder ähnliches.

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