Blau-Gelber Heizkostenzuschuss

Niederösterreich hilft mit einer Verdoppelung des Heizkostenzuschusses auf 300 Euro

Ein Ansuchen ist nur möglich für: Ausgleichszulagenbezieher:innen, Bezieher:innen einer Mindestpension nach § 293 ASVG, Bezieher:innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt sowie sonstige Einkommensbezieher:innen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzung: Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt, Hauptwohnsitz in NÖ, Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Der Heizkostenzuschuss kann nur direkt auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden!