Blau-Gelbe Pendlerhilfe

Niederösterreich hilft am Weg zur Arbeit und hat dafür die Einkommensgrenzen für die blau-gelbe Pendlerhilfe ausgeweitet

Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen, für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen, das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen.

ACHTUNG: Als Beilage ist die vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung dem Antrag anzuschließen!

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