Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mehr Transparenz für alle – das neue Informationsfreiheitsgesetz

Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz. Damit wurde das bisherige Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein modernes System der Transparenz ersetzt. Ziel ist es, dass Bürger:innen leichter Zugang zu Informationen erhalten, die für das öffentliche Leben und die demokratische Teilhabe wichtig sind.

Das Gesetz ruht auf zwei Säulen:

1. Proaktive Veröffentlichungspflicht

Die Stadtgemeinde Korneuburg stellt künftig kostenlos Informationen bereit, die „von allgemeinem Interesse“ sind. Diese werden sowohl auf der Homepage der Stadtgemeinde als auch im bundesweiten Informationsregister data.gv.at veröffentlicht. Dazu zählen beispielsweise:

  • Geschäftseinteilungen und Tätigkeitsberichte
  • Amtsblätter
  • Studien, Gutachten und Umfragen
  • Verträge von allgemeinem öffentlichen Interesse

2. Grundrecht auf Zugang zu Informationen

Darüber hinaus haben alle Bürger:innen ein Grundrecht auf Auskunft. Die Stadtgemeinde ist verpflichtet, Anfragen zu beantworten, sofern nicht wichtige Gründe dagegenstehen – etwa der Datenschutz, berechtigte Interessen Dritter oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung.

Wichtig: Hier treffen zwei gleichrangige Grundrechte aufeinander – Informationsfreiheit und Datenschutz. Im Einzelfall ist daher eine sorgfältige Abwägung erforderlich. 

So funktioniert eine Anfrage:

  • Eine Anfrage kann formlos erfolgen – schriftlich, telefonisch, mündlich oder per E-Mail an: stadtamt@korneuburg.gv.at
  • Die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.
  • Bei komplexen Anliegen ist eine Verlängerung auf weitere vier Wochen möglich.
  • Wird die Information nicht erteilt, können Sie einen Bescheid beantragen.
  • Gegen eine Ablehnung oder Säumnis besteht die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

Weitere Informationen finden Sie hier: